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Familienbonus PLUS in Österreich

Der Familienbonus Plus soll ab dem Jahre 2019 als Ausgleich gewährt werden. Viele Menschen kümmern sich um die Erziehung von Kindern und sind aufgrund dessen maßgeblich für die Entwicklung und die Zukunft des Landes verantwortlich.

Während dessen werden auch noch Steuern entrichtet. Der Familienbonus Plus soll Menschen entlasten, welche Kinder haben und nebenbei arbeiten. In diesem Beitrag erhalten Sie nützliche Informationen rund um das Thema Familienbonus Plus in Österreich, sodass Sie anschließend ein richtiger Experte in dieser Thematik sein werden.

Was ist der Familienbonus Plus?

Wie bereits erwähnt, sollten mit dem Familienbonus Plus vor allem Menschen entlastet werden, welche arbeiten und nebenbei Kinder erziehen. Es handelt sich um einen Absetzbetrag. Der Bonus wird voraussichtlich für rund 950.000 Familien mit insgesamt 1,6 Millionen Kindern relevant sein. Diese Familien werden jährlich insgesamt von rund 1,5 Milliarden Euro profitieren.

Wie hoch ist der Familienbonus Plus?

Im Zuge des Familienbonus Plus können insgesamt 1.500 Euro pro Kind, welches noch nicht volljährig ist, abgesetzt werden. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Steuerlast 1.500 Euro pro Jahr geringer ist. Für jedes Kind, für welches die Familienbeihilfe bezogen wird, welches aber bereits volljährig ist, dürfen 500 Euro pro Jahr abgesetzt werden.

Gibt es eine Höchstbegrenzung bei dem Familienbonus Plus?

Nein, grundsätzlich ist keine Grenze beim Familienbonus vorhanden. Allerdings wird er durch die eigene Einkommensteuer begrenzt und auch die Höhe des Familienbonus stellt eine Grenze dar. Diese liegt, wie bereits erwähnt, bei 500 Euro für ein volljähriges Kind und bei 1.500 Euro für ein Kind bis zum 18. Geburtstag.

Ein klassisches Beispiel: Jemand hat bisher Lohnsteuer von 2.000 Euro bezahlt und hat zwei Kinder, ein volljähriges und eines unter 18 Jahren. Dies bedeutet, ihm stehen 2.000 Euro von dem Familienbonus Plus zu und er ist somit ab jetzt zu 100 Prozent von der Last befreit.

Warum hebt der Familienbonus Plus den Kinderfreibetrag auf?

Das Ziel der Regierung war es, das Steuersystem transparenter und einfacher zu gestalten. Da der Kinderfreibetrag und auch die Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sehr aufwendig waren, was die Bürokratie betrifft, werden diese von dem Familienbonus Plus aufgehoben. Dies stellt aber grundsätzlich kein Problem dar, da der Familienbonus über die fünffache Wirkung verfügt.

Wie viel muss ich mindestens verdienen, damit der Familienbonus Plus wirkt?

Jeder, der mindestens einen Euro an Steuern bezahlt, profitiert von dem Familienbonus Plus. Die volle Ausschöpfung kann allerdings erst geschehen, wenn die Familie ein Kind hat und gleichzeitig ein Bruttoeinkommen von ungefähr 1.700 Euro erzielt.

Wie kann ich den Familienbonus Plus beanspruchen?

Es gibt zwei Möglichkeiten den Familienbonus Plus zu beanspruchen. Die erste Möglichkeit stellt die Lohnverrechnung dar. Dies bedeutet, der Familienbonus Plus wird über den Arbeitgeber ausbezahlt. Die zweite Möglichkeit stellt die Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise die Steuererklärung dar. Jeder, der den Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung ausbezahlt haben möchte, muss das Formular E 30 ausfüllen.

Anschließend werden Sie eine monatliche Berücksichtigung bemerken. Jeder, der sich für die zweite Option entscheidet und die Auszahlung lieber im Zuge der Steuererklärung erlangen möchte, kann dies mit der Beilage L1k tun. Hierbei gilt allerdings zu beachten, dass die Auszahlung für das Jahr 2019 erst im Jahre 2020 geschieht.

Kann ich den Familienbonus Plus mit meinem Ehepartner aufteilen?

Es ist selbstverständlich möglich, den Familienbonus Plus mit seinem Partner oder Ehepartner aufzuteilen. Jede Familie kann selbst entscheiden, ob eine Person den gesamten Bonus erhält (1.500 Euro beziehungsweise 500 Euro) oder der Bonus zwischen zwei Partnern aufgeteilt wird (750 Euro beziehungsweise 250 Euro pro Person).

Habe ich auch ein Recht auf den Familienbonus Plus, wenn meine Kinder im Ausland leben?

Grundsätzlich gilt, dass die vorgesehene Höhe des Bonus für Kinder im Inland zusteht. Allerdings steht der Familienbonus Plus auch dann zu, wenn Sie ein Kind in der Schweiz oder im EWR/EU-Raum haben. In diesem Fall wird der Bonus jedoch an das Preisniveau des Landes, in dem das Kind lebt, angepasst.

Der Bonus kann somit erhöht oder vermindert werden. Sollten Sie Kinder haben, welche nicht in der Schweiz, dem EWR-Raum oder in der Europäischen Union leben, steht Ihnen für diese Kinder kein Familienbonus zu. Diese Regelungen sind auch bei dem Unterhaltsabsetzbetrag, dem Alleinverdienerabsetzbetrag sowie dem Alleinerzieherabsetzbetrag zu befolgen.

Was müssen Eltern beachten, welche keine Steuern zahlen oder als Geringverdiener tätig sind?

Da der Familienbonus Plus die Steuerlast reduziert, kann es bei Geringverdienern dazu kommen, dass die gesamte Steuerlast entfällt. Dies ist nämlich der Fall, wenn der Familienbonus Plus höher ist als die Steuerlast. Alle Eltern, welche als Alleinverdiener oder Alleinerzieher tätig sind, werden zukünftig von einer Mindestentlastung profitieren können.

Die Mindestentlastung wird Kindermehrbetrag genannt und beträgt 250 Euro pro Jahr und Kind. Dieser Kindermehrbetrag wird allerdings nur dann gewährt, wenn nicht mehr als 330 Tage Transferleistungen bezogen werden.

Wie wird der Familienbonus Plus aufgeteilt, wenn ich von meinem Partner getrennt lebe?

Natürlich steht Ihnen der Familienbonus Plus auch zu, wenn Sie nicht mit Ihrem Partner zusammenleben. Der Familienbonus Plus kann auch in so einem Fall aufgeteilt werden. Grundsätzlich haben sowohl der Unterhaltszahlende als auch der Familienbeihilfeberechtigte einen Anspruch auf den Familienbonus Plus.

Steht meinem getrennt lebenden Partner auch dann der Familienbonus Plus zu, wenn er keinen Unterhalt bezahlt?

Der Familienbonus Plus steht dem Unterhaltszahlenden nur dann zu, wenn er den vollen Unterhalt bezahlt und das Recht auf einen Unterhaltsabsetzbetrag hat. Wenn der Unterhalt nicht über das ganze Jahr hinweg bezahlt wird, steht dem Unterhaltszahlenden nur ein geringerer Familienbonus Plus zu.

Der Familienbonus Plus steht somit nur zu, wenn der Unterhaltszahlende seinen Pflichten nachkommt. Dies bedeutet, wird kein Unterhalt bezahlt, gibt es keinen Familienbonus Plus. In so einem Fall steht dem anderen Elternteil dann der volle Bonus zu. Es besteht die Möglichkeit, den Familienbonus Plus mit einem neuen Partner aufzuteilen, um ihn ganz ausschöpfen zu können.

Wie wird die Sache mit dem Familienbonus Plus geregelt, wenn die Kinderbetreuungskosten für einen Elternteil höher sind?

Wenn hauptsächlich ein Elternteil für die Betreuung des Kindes bis zum 10. Lebensjahr zuständig ist, wird eine ergänzende Aufteilungsvariante, für einen Zeitraum von drei Jahren, angeboten. Allerdings ist dies nur der Fall, wenn mindestens 1.000 Euro an Kinderbetreuungskosten pro Jahr anfallen. In diesem Fall liegt das Verhältnis der Aufteilung bei 90 Prozent zu zehn Prozent. Diese Option kann allerdings nur über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden und nicht über den Arbeitgeber.

Steht der Familienbonus Plus auch Eltern zu, welche Transferleistungen erhalten?

Da sowohl Karenzgeldempfänger als auch Arbeitslose und Mindestsicherungsempfänger kein steuerpflichtiges Einkommen haben, wirkt sich der Familienbonus Plus nicht auf deren finanzielle Situation aus.

Wie wirkt sich der Familienbonus Plus auf behinderte Menschen aus?

Die Regelungen, welche für Behinderte bereits bestehen, werden nicht verändert. Aufgrund dessen kann es auch zu keiner Schlechterstellung von behinderten Menschen kommen. Es trifft eher das Gegenteil ein. Dies resultiert daraus, da der Familienbonus Plus an die Familienbeihilfe gekoppelt ist.

Wie kann der Familienbonus Plus aufgeteilt werden, wenn die Eltern getrennt leben?

Es gibt die Möglichkeit, den Familienbonus Plus zwischen den Elternteilen aufzuteilen. Dies kann bei einem Einvernehmen selbst geklärt werden. Das bedeutet, es kann frei entschieden werden, ob die Aufteilung 1.500/0, 750/750 oder 0/1.500 herangezogen wird.

Wenn die beiden Elternteile sich nicht einigen können, erfolgt eine automatische Aufteilung von 750/750. Bis zum Jahre 2021 ist es möglich, die Kosten der Kinderbetreuung einzuberechnen. Der neue Partner des betreuenden Elternteils hat nur dann Anspruch, wenn der Unterhaltszahlende seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Wer erhält den Familienbonus Plus, wenn es sich um Waisenkinder handelt?

Hier gilt ebenso die Regelung, dass die Person den Anspruch auf einen Familienbonus Plus hat, welche die Familienbeihilfe bezieht.

Wann kann ein Unternehmer den Familienbonus Plus beantragen?

Da ein Unternehmer nicht angestellt ist, besteht die Möglichkeit, den Familienbonus Plus über den Arbeitgeber zu erhalten, nicht. Dies bedeutet, Unternehmer können den Familienbonus Plus lediglich über die Jahreserklärung geltend machen.

Muss der Arbeitgeber das Formular E 30 zwingend annehmen?

In dem Einkommensteuergesetz sind Regeln enthalten, welche die Berücksichtigung des Familienbonus Plus aufwerfen. Aufgrund dessen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Erklärung des Arbeitnehmers anzunehmen. Wenn der Arbeitnehmer alle Voraussetzungen erfüllt, muss der Arbeitgeber den Familienbonus Plus berücksichtigen und darf diesen nicht verweigern.

Muss der Arbeitnehmer das Formular E 30 erneut beim Arbeitgeber vorlegen, wenn sich Änderungen ergeben?

Eine Änderungsmeldung mittels dem Formular E 31 ist immer dann durchzuführen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Das Formular muss nicht jährlich eingereicht werden. Es muss nur dann erneut eingereicht werden, wenn ein Kind die Volljährigkeit erreicht. Dies resultiert daraus, da in diesem Fall dann eine Beihilfenbestätigung mit eingereicht werden muss.

Bei der Änderung von folgenden Verhältnissen muss das Formular E 31 beim Arbeitgeber eingereicht werden:

  • Kein weiterer Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag
  • Ende einer Partnerschaft oder Ehe
  • Wohnsitz des Kindes wechselt ins Ausland
  • Wegfall der Familienbeihilfe
  • Wechsel des Familienbeihilfeberechtigten

Fazit

Zusammenfassend kann somit geschlussfolgert werden, dass der Familienbonus Plus, welcher am 1. Jänner 2019 in Kraft getreten ist, viele Vorteile für Steuerzahler mitbringt, welche neben der Arbeit Kinder betreuen. Wie allerdings alles im Leben wird der Familienbonus Plus auf der anderen Seite sehr stark kritisiert. Dies erfolgt vor allem von der Opposition. Die Gründe der Kritik sind vor allem mit der Tatsache verbunden, dass hiermit diese Menschen gefördert werden, welche ohnehin ein relativ hohes Einkommen haben.

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