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Sabbatjahr & Sabbatical in Österreich

Viele Menschen haben schon davon gehört, wissen jedoch nicht wirklich, worum es sich dabei handelt: Das Sabbatical bzw. das Sabbatjahr.

Ein Sabbatical ist eine bestimmte Auszeit einer beruflichen Tätigkeit. Diese kann sich der Arbeitnehmer wünschen, wenn er einige private Wünsche hat, die er erreichen möchte und für diese während der gewöhnlichen Berufstätigkeit keine Zeit haben würde. Klingt doch eigentlich ganz nett, oder?

Meist handelt es sich dabei um bestimmte Ziele bzw. Vorhaben, wie beispielsweise eine Umschulung oder eine Weiterbildung. Viele Arbeitgeber haben unter Umständen ebenfalls Interesse daran, manchen Arbeitnehmern eine gewisse Ruhephase zu gönnen. Oftmals wird dieses Sabbatjahr auch nach einer schweren Erkrankung in Anspruch genommen. Die Gründe hierfür können jedenfalls sehr unterschiedlich sein.

Voraussetzungen für ein Sabbatical

Doch welche Voraussetzungen und Pflichten hat man dabei und wie kann das ganz spezielle Jahr beantragt werden?

Worum handelt es sich genau?

Gerne wird das Sabbatical auch als Sabbatjahr bezeichnet. Im Grunde handelt es sich dabei um die Freistellung von einem Beruf und somit auch von der damit verbundenen Arbeitspflicht. Das Arbeitsverhältnis wird dadurch jedoch nicht aufgelöst.

Man denkt bei den Sabbaticals immer an langfristige Maßnahmen. Unterteilt werden sie in eine sogenannte Vorbereitungsphase und in die Freizeitphase. Für den Wunsch nach einer kurzfristigen, längeren Pause, sind sie aus diesem Grund nicht geeignet, da es eine längere Vorbereitung bedarf. Im Prinzip sind sie eine Langzeitlösung. Ziehen kann sich diese Phase sowohl über mehrere Monate, bis hin zu einigen Jahren. Genau aus diesem Grund müssen sie rechtzeitig und besonders sorgfältig vorbereitet werden.

Der Begriff stammt übrigens ursprünglich aus den Universitäten der USA. Hier findet man Freisemester, die man dafür verwendet, um sich komplett der Forschung widmen zu können.

Varianten des Sabbaticals

Das Sabbatical, das wir in Österreich finden, wird an diese Idee angelehnt. Zwei Varianten sind grundsätzlich in der Praxis üblich:

Die Freistellung dank Zeitguthaben

Bei dieser Variante, kann der Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum zahlreiche Überstunden auf ein bestimmtes Arbeitszeitkonto ansparen. In der Freizeitphase verbraucht er diese dann. Man kann also sagen, dass es sich hierbei im Grunde um eine Art des Freizeitausgleichs handelt, der nun einfach verschoben wird.

Diese Form hat den Vorteil, dass man sie sehr einfach in die Praxis umsetzen kann. Aus diesem Grund ist diese Methode meist begehrt und wird als sinnvoll angesehen. Der Nachteil für den Mitarbeiter ist jedoch, dass er zuerst einmal zahlreiche Überstunden ansammeln muss. Auch wenn diese vielleicht nicht erforderlich wären, muss er sie machen, um die Zeit sozusagen “ansparen” zu können.

Zudem kann es auch zu hohen Kosten bei einer Auszahlung der Überstunden kommen, sollte der Mitarbeiter völlig überraschend während des Sabbaticals das Unternehmen verlassen. Außerdem müssen die Höchstarbeitsgrenzen und Vorschriften der Gesetze eingehalten werden. Man kann die Überstunden daher nur sehr langfristig aufbauen.

Freistellung gegen Gehaltsreduktion

Auch diese Variante ist denkbar. Die Arbeitsleistung bleibt bei ihr unverändert, das Gehalt reduziert sich jedoch übeer einen bestimmten Zeitraum, der zuvor festgelegt wird. Während der Auszeit wird der Mitarbeiter dann aus dieser Reduzierung heraus bezahlt. Wer also beispielsweise ein ganzes Jahr lang auf 30 Prozent von seinem Gehalt verzichtet, bekommt während seiner Auszeit 70 Prozent der Bezüge ausbezahlt.

Bei dieser Variante ist der wesentliche Vorteil, dass die Vorbereitungszeit nicht zu einer höheren Belastung führt. Für den Arbeitgeber kommen auch keine unkalkulierbaren Mehrkosten dazu, falls der Mitarbeiter aus dem Unternehmen während seiner Freistellung ausscheiden sollte. Dieses Modell ist daher meist häufiger in der Praxis zu finden, als die erste Variante.

Gründe für ein Sabbatical

Gründe für ein Sabbatical gibt es viele. Viele Arbeitnehmer wollen beispielsweise eine längere Zeit für die Familie da sein. Vor allem, wenn es kleine Kinder gibt. Doch es gibt auch viele Menschen, die sich nun endlich einmal einen Traum erfüllen wollen und beispielsweise eine Weltreise planen. Einige Menschen wollen auch einfach nur ein klein wenig Zeit für sich haben, um ein Buch schreiben zu können etc. Und natürlich gibt es auch Menschen, die sich weiterbilden wollen und dennoch nicht auf ihren sicheren Arbeitsplatz verzichten möchten.

Wer bereits sehr lange in einem Unternehmen arbeitet, könnte nach einer Auszeit zudem auch wieder viel motivierter an die Arbeit gehen. Diese Tatsache kann man also auch als Vorteil für den Arbeitgeber sehen.

Das Arbeitsgesetz

Den Rahmen gibt das Arbeitsgesetz vor. Es gibt praktisch keine juristischen Vorgaben zu dieser besonderen Freistellung, viel mehr handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Diese Vereinbarung ist daher auch individuell zu verhandeln.

Dabei müssen jedoch die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen geachtet werden. So gibt es beispielsweise Höchstarbeitsgrenzen, sollte man das Jahr durch Überstunden ermöglichen wollen. Zudem darf es durch ein Sabbaticals nicht automatisch zu Ungleichbehandlungen von anderen Mitarbeitern kommen. Ein bestimmter Abschluss für eine dementsprechende Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ist jedoch nicht notwendig.

Freiwillige Leistung

Ein Sabbatjahr ist eine freiwillige Leistung. Wer es beantragen will, sollte also wissen, dass es darauf keinen Rechtsanspruch gibt. Man hat als Arbeitnehmer also kein Recht auf dieses Jahr, darf umgekehrt jedoch auch nicht dazu gezwungen werden. Beide Seiten haben also keinen Anspruch auf eine Zustimmung zu dem Jahr.

Der Kündigungsschutz

Als Arbeitnehmer entscheidet man sich zu einem Sabbatical, weil man eben ein sicheres Arbeitsverhältnis nicht verlieren möchte. Eine Kündigung möchte man nicht. Aus diesem Grund sind die Arbeitnehmer an einem umfassenden Kündigungsschutz sehr interessiert. Dieser soll sich über die gesamte Dauer des Sabbaticals erstrecken.

Juristisch gesehen bleibt das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit in vollem Umfang bestehen. Dies bedeutet: Für beide Seiten mit allen Rechten und Pflichten. Der Arbeitnehmer erbringt während dieser Zeit die Arbeitsleistung jedoch nicht und erhält die Vergütung aus dem Modell, das gewählt wurde. Die Kündigungsschutzvorschriften gelten daher weiterhin unverändert.

Die Art der Freistellung ist entscheidend für die Vergütung

Die Vergütung kann sich unterschiedlich auswirken, je nachdem für welches Modell man sich entschieden hat. Entscheidet man sich nun für ein Zeitguthaben oder wählt man die Reduzierung des Gehaltes?

Wer Überstunden für seine Auszeit gesammelt hat, hat auch einen Vergütungsanspruch in voller Höhe. Während der Auszeit erhält man nun auch das volle Gehalt, das man auch sonst bekommen hätte und muss somit keine finanziellen Einbußen erleben. Dies gilt natürlich nicht nur in der Freizeitphase, sondern logischerweise auch in der Vorbereitungsphase. Für viele Menschen scheint dies die bessere Variante zu sein, da sie sich so nicht auf ein neues “Gehalt” während der Auszeit einstellen müssen. Es bleibt somit praktisch alles so, wie es war.

Auch bei der zweiten Variante, der Freistellung durch Reduzierung des Einkommens, gibt es nach wie vor einen Anspruch auf die Zahlung des Gehaltes. Hier muss man jedoch mit einer Verringerung rechnen.

Wichtig zu sagen ist auch, dass der Arbeitnehmer während seiner Auszeit in vollem Umgang sozialversichert ist. Er ist somit auch weiterhin kranken- und pensionsversichert.

Wer ein Sabbatical plant, muss dieses gut vorbereiten. Beide Seiten, also der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, haben großes Interesse daran, das Jahr bzw. die Auszeit gut zu planen. Als Arbeitnehmer sollte, man daher unbedingt auf eine einvernehmliche Einigung mit seinem Arbeitgeber achte, denn schließlich möchte man irgendwann ja wieder in dem Unternehmen arbeiten können. Aus diesem Grund sollte man sich zuvor gut informieren und in weitere Folge alles mit seinem Arbeitgeber besprechen.

Sobald man die ersten Dinge besprochen hat, sollten auch alle offenen Fragen geklärt werden. Danach sollte es auch zu einer schriftlichen Vereinbarung kommen, damit die Auszeit dokumentiert werden kann. Der Beginn und da Ende der Phasen, die Entgeltregelungen sowie die Urlaubsansprüche usw. sollten darin ebenfalls geklärt werden.

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