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Unternehmensgründungs-Programm in Österreich – selbstständig machen

In Österreich gibt es das sogenannte Unternehmensgründungs-Programm (UGP). Dieser Beitrag ist dafür da, um sich umfassend über das Thema informieren zu können. Aufgrund dessen wird ein genauerer Blick auf das Programm geworfen. Sie erhalten Antworten auf die unterschiedlichen Fragen und werden anschließend ein richtiger Experte in der Thematik sein.

Was ist das Unternehmensgründungs-Programm?

Das Unternehmensgründungs-Programm ist für arbeitslose Menschen, welche beim AMS gemeldet sind, vorgesehen. Das Amt unterstützt die Menschen in diesem Kontext mit der Gründung eines eigenen Unternehmens und hilft Fehlstarts zu vermeiden.

Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es bei diesem Programm?

Zuallererst ist es vonnöten, sich eine strikte Geschäftsidee zu überlegen. Der Teilnehmende muss sich bereits Gedanken um die Tätigkeit der Selbstständigkeit gemacht haben und somit wissen, wie diese ungefähr umgesetzt werden soll.

Dies ist deshalb so wichtig, da die Unterstützung nur gewährt wird, wenn eine konkrete Geschäftsidee besteht, mit der ein messbares Ziel erreicht werden kann. Andernfalls erfolgt nämlich keine Unterstützung, um selbstständig zu werden.

Eine weitere Voraussetzung stellt die berufliche Eignung des Bewerbers dar. Jeder, der an diesem Gründerprogramm teilnehmen möchte, muss berufliche Erfahrungen, in diesem Berufsfeld, in dem er selbstständig werden möchte, ausgeübt haben. Dies bedeutet, wenn jemand eine Ausbildung zum Landschaftsbauer erworben hat, kann dieser keine Unterstützung für den Aufbau einer Webagentur erwarten. Hierfür müsste im Voraus eine Umschulung durchgeführt worden sein, denn andernfalls erhält man leider keine Unterstützung von dem AMS.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass sich auch Menschen, welche wissen, dass sie bald gekündigt werden, über das Programm informieren können. Damit soll bewirkt werden, dass die Betroffenen nicht in die Arbeitslosigkeit rutschen, da sie zum Zeitpunkt der tatsächlichen Kündigung bereits einer anderen Beschäftigung nachgehen, und zwar dem Ziel, eine Selbstständigkeit zu erreichen.

All jene, gegen die ein Exekutions- oder Pfändungsverfahren für dasselbe vorliegt, sind von der Teilnahme an dem Programm ausgeschlossen. Weiters dürfen all jene, welche nur als nebenberufliche Tätigkeit selbstständig werden wollen, nicht an dem Programm teilnehmen. Letztlich werden Menschen auch ausgeschlossen, wenn sie während der letzten drei Jahre pflichtversichert bei der SVA waren.

Nachdem die Geschäftsidee überprüft wurde, wird sie von den Leitern des Unternehmensgründungsprogramms bewertet. Es ist wichtig zu wissen, dass die Teilnahme am Programm abgelehnt werden kann, wenn die selbstständige Tätigkeit voraussichtlich nicht nachhaltig oder ertragsfähig sein wird.

Welche Art von Unternehmen unterstützt das AMS?

Das AMS unterstützt nur Gründungen, welche auf wirtschaftlicher Basis einen Erfolg versprechen. Aufgrund dessen ist die Auswahl der Teilnehmer sehr streng. Dies ist vor allem auch deshalb so, da die Gründung dem Teilnehmer ein nachhaltiges und stabiles Einkommen erbringen soll, um in Zukunft nicht mehr von dem AMS abhängig zu sein.

Die strengen Auswahlkriterien hängen auch damit zusammen, um Projekte, welche ohnehin relativ wenig Chancen haben werden, von vornherein zu vermeiden und somit auch einer späteren Insolvenz auszuweichen. Aufgrund dessen lehnt das Arbeitsamt all jene Projekte ab, deren Hauptbestandteil der Tätigkeit darin liegt, Mitglieder zu werben. Eine genauere Überprüfung erfolgt, wenn sich Franchisenehmer selbstständig machen wollen.

In so einem Fall wird ein spezialisiertes Beratungsunternehmen den Franchisegeber prüfen. Insbesondere das Prüfen der Seriosität spielt hier eine große Rolle. Nach der Prüfung kann eingeschätzt werden, ob man mit dieser Tätigkeit stabile Einkünfte erzielen kann.

Welche Phasen müssen die Bewerber im Zuge des Unternehmensgründungsprogramms durchlaufen?

Folgende vier Phasen sind zu durchlaufen:

  • Klärungsphase
  • Vorbereitungsphase
  • Realisierungsphase
  • Nachbetreuungsphase

Die Klärungsphase

Im Zuge der ersten Phase hat der Teilnehmer die Aufgabe, dem Berater des Arbeitsmarktservice seine Ideen und Ziele vorzulegen. Er muss erläutern, welche selbstständige Tätigkeit er ausführen möchte und welche Ziele er sich dadurch erhofft. Der Teilnehmer muss somit ein grobes Konzept seiner Idee vorlegen.

Anschließend wird mit dem Berater zusammen überprüft, ob die Idee Zukunftschancen hat und sich aller Voraussicht nach rentieren wird beziehungsweise ob das Projekt überhaupt durchgesetzt werden kann. Im Zuge dessen rücken drei Fragen in den Fokus.

  • Kann der Bewerber genug finanzielle Mittel für die Realisierung aufbringen?
  • Weist der Bewerber die fachliche Kompetenz auf, welche für die Umsetzung des Projekts benötigt wird?
  • Hat das Projekt Zukunftschancen? Woran lassen sich diese erkennen?

Der Berater des Arbeitsmarktservice stuft das Projekt anschließend als erfolgsversprechend oder erfolglos ein. Wenn das Projekt als erfolgsversprechend eingestuft wird, wird ein Berater des Unternehmensgründungs-Programms herangezogen.

Dieser ist dann dafür zuständig, dem Bewerber eine Mappe auszuhändigen, die Fragen zu dem Projekt enthält. Die Fragen müssen sehr detailliert und schriftlich beantwortet werden. Letztendlich muss der Bewerber einen sehr detaillierten Businessplan erstellen. Der Plan muss dem Ansprechpartner des Programms vorgelegt werden. Anhand dieses Plans erfolgt eine erneute Prüfung der Standortwahl, Finanzierbarkeit sowie der rechtlichen Voraussetzungen. Wenn all dies erfolgt ist, wird in die zweite Phase übergegangen.

Die Vorbereitungsphase

Die zweite Phase beginnt nach der Genehmigung des Projekts und somit nach dem Abschluss der ersten Phase. Diese Phase zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass dem Teilnehmer die Selbstständigkeit nach und nach näher gebracht wird. Die Teilnehmer können in der Vorbereitungsphase von kostenlosen Programmen profitieren.

Mit diesen Programmen können sie Seminare und Workshops besuchen und dadurch erlernen, wie das Rechnungswesen, die Akquise von Kunden und das Marketing funktionieren. Die Phase zeichnet sich außerdem durch eine facettenreiche Beratung aus. Diese kann als Gruppen- oder Einzelberatung erfolgen und ist selbstverständlich kostenfrei.

Die Realisierungsphase

Wenn der Zeitpunkt eingetreten ist, indem der Teilnehmer ausreichend vorbereitet wurde, beginnt die Realisierungsphase. Wie am Namen bereits abgeleitet werden kann, geht es in dieser Phase einzig und allein um die Umsetzung des Projekts.

Zuallererst muss das Gewerbe gegründet beziehungsweise angemeldet werden. Nur weil sich der Teilnehmer bereits in der Realisierungsphase befindet, bedeutet dies nicht, dass er an den kostenlosen Beratungsangeboten nicht mehr teilhaben darf. Natürlich kann er diese weiterhin besuchen, um sich noch mehr Wissen anzueignen.

Die Nachbetreuungsphase

Jeder Teilnehmer hat das Recht auch nach der Gründung seines Unternehmens von den kostenlosen Beratungsangeboten des Programms zu profitieren. Allerdings ist dies nur im Zuge der Nachbetreuungsphase möglich und deshalb auf die ersten beiden Jahre beschränkt. Weiters können die neuen Unternehmer während der ersten beiden Jahre auch von dem Angebot an Seminaren und Workshops Gebrauch machen.

Es kann also erkannt werden, dass die Teilnehmer des Unternehmensgründungsprogramms einer umfangreichen Betreuung unterstehen und dies, über den gesamten Prozess der zur Selbstständigkeit führt hinweg.

Von welcher finanziellen Unterstützung können die Teilnehmer profitieren?

Jeder, der an diesem Programm teilnimmt, erhält eine finanzielle Unterstützung. Die Höhe ist von der Notstandshilfe oder dem letzten Arbeitslosengeld abhängig. Allerdings erhalten auch all jene, welche keinen Anspruch auf die Notstandshilfe oder das Arbeitslosengeld haben, eine Unterstützung. Der Betrag ist dann genau so hoch, dass der Lebensunterhalt während der Umsetzung des Projekts beziehungsweise der Gründung des neuen Unternehmens gedeckt werden kann.

Diese Unterstützung wird bis einschließlich zwei Monate nach der Gründung gewährt. Neben diesem Betrag übernimmt das AMS auch die Mindestbeiträge der Sozialversicherung. Die ganze finanzielle Unterstützung wird als Gründungsbeihilfe bezeichnet.

Wie lange dauert das Unternehmensgründungsprogramm?

Die durchschnittliche Dauer des Unternehmensgründungsprogramms liegt bei sechs Monaten. Hin und wieder treten allerdings Ausnahmefälle ein, welche eine Unterstützung über neun Monate mit sich bringen. In anderen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass die nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensgründung weniger als sechs Monate benötigt. Der Standort richtet sich immer nach der Region. Aufgrund dessen ist es wichtig, dass man sich an die regionale Auskunftsstelle wendet, um exakte Informationen über die eigene Region zu erhalten.

Weitere Informationen über das Unternehmensgründungsprogramm

Jeder, der an dem Unternehmensgründungsprogramm teilnehmen möchte, muss unbedingt einige Aspekte beachten. Während das Projekt realisiert wird, ist es den Teilnehmern nicht erlaubt, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Hierbei ist es irrelevant, wie geringfügig diese Tätigkeit ist. Das Paradoxe daran ist jedoch, dass eine unselbstständige Tätigkeit ausgeführt werden darf. Die Teilnehmer des Programms dürfen nicht für das Projekt beziehungsweise das spätere Unternehmen werben.

Dies resultiert aus der Gewerbeordnung. Dieses Werbeverbot wird durch das Vorliegen des offiziellen Gewerbescheins nichtig. Die Mitarbeiter und Berater des Unternehmensprogramms werden dazu aufgefordert, Kontakt mit den Kunden aufzunehmen. Für diese Kontaktaufnahme dürfen keine Visitenkarten oder andere Hilfsmittel benutzt werden. Es ist allerdings erlaubt, Visitenkarten zu sammeln und die Personen erst zu kontaktieren, wenn ein Gewerbeschein vorhanden ist.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn sich nach der Umsetzung des Projekts zeigt, dass der Erfolg doch nicht so hoch ist?

Selbstverständlich kann auch der Aspekt eintreten, dass die Umsetzung eines Projekts nicht so einen hohen Erfolg mit sich bringt, damit der Teilnehmer aus der Selbstständigkeit leben kann. In so einem Fall gibt es zwei Möglichkeiten.

Die erste Möglichkeit stellt das Stilllegen des Unternehmens dar. Anschließend kann wieder eine Meldung beim AMS erfolgen.

Fazit

Zusammenfassend kann somit geschlussfolgert werden, dass sich das Programm für alle Arbeitslosen lohnt, die finanzielle Mittel für die Umsetzung eines Projekts, das nötige Know-how sowie eine nachhaltige und gute Geschäftsidee mitbringen. Es ist sehr wichtig, einen detaillierten und umfangreichen Businessplan zu erstellen, um Erfolg bei der Aufnahme in das Programm zu haben. Es gilt jedem zu empfehlen, bei den Förder- und Weiterbildungsprogrammen, welche kostenlos angeboten werden, teilzunehmen. Jeder Teilnehmer muss unbedingt beachten, dass die Kommunikationspolitik erst in Angriff genommen werden darf, wenn der Teilnehmer in Besitz des Gewerbescheins ist.

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Ein Kommentar

  1. -> ist es den Teilnehmern nicht erlaubt, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Hierbei ist es irrelevant, wie geringfügig diese Tätigkeit ist. Das Paradoxe daran ist jedoch, dass eine unselbstständige Tätigkeit ausgeführt werden darf. Die Teilnehmer des Programms dürfen nicht für das Projekt beziehungsweise das spätere Unternehmen werben.
    ->> Das ist so nicht ganz richtig!
    Hat man die GERINGFÜGIGE Selbstständigkeit schon im Vorjahr gegründet, bzw. hat man die GERINGFÜGIGE Selbstständigkeit im Jänner gegründet und steigt erst im Sommer in das UGP ein, so darf man auch während dem UGP diese Selbstständigkeit (bei gleichem Unternehmen wie gegründet wird) fortführen und ebenso dafür werben!
    Ist ein sehr komplizierter Vorgang und bestätigt nur wieder, dass es einem die österreichische Bürokratie so schwer wie möglich machen möchte, um es sich vll. doch anders zu überlegen!

    Mein Tipp: Melde im Jänner die Selbstständigkeit, bleib währenddessen noch zusätzlich bei deinem Arbeitgeber (aufpassen niemals über die Grenze von 518€ drüber kommen). Kündige im Juli (bestenfalls mit einvernehmlicher) oder im Juni. Melde dich beim AMS wegen dem UGP und du kannst auch während deiner UGP Zeit bis 518€ in deiner Spate in der Du gründen möchtest dazuverdienen!