Selbstständig machen – Gewerbe anmelden & Unternehmensgründung
Wer ein Unternehmen in Österreich gründen will, muss dieses zuerst einmal anmelden. Dies ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit, die keinem Unternehmer erspart bleibt. Die Gewerbeanmeldung muss jeder vornehmen, der nicht freiberuflich tätig ist.
Soweit zur Theorie. Doch viele Menschen wissen nicht genau wie sie dies tun sollen und worauf sie dabei achten müssen. Heute gibt es zahlreiche Menschen, die mit ihrem Job unzufrieden sind und sich gerne selbstständig machen wollen.
Dies kann eine gute Idee sein und dennoch ist es stets mit viel Arbeit und zahlreichen Voraussetzungen verbunden. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, muss sich also zuvor gut informieren und sollte über diesen wichtigen Schritt ein wenig nachdenken. Auch ein Gespräch, das mit einem Unternehmensberater geführt wird, kann eine gute Idee sein, bevor man den Sprung ins kalte Wasser begeht. Worauf nun also genau achten?
Die Gewerbeanmeldung und die Gewerbeberechtigung
Wer eine Gewerbeanmeldung als Unternehmer vornehmen möchte, muss auf einige Dinge achten. Eventuell benötigt man für die Unternehmensgründung nicht nur eine Gewerbeanmeldung, sondern unter Umständen auch eine sogenannte Gewerbeberechtigung. Dies ist ein spezieller Befähigungsnachweis, der in manchen Fällen benötigt wird. Einige der typischen Fälle, für die man solch eine Gewerbeberechtigung braucht, sind beispielsweise bestimmte Handwerksberufe. Die Berechtigung besteht hierfür aus der erfolgreich abgeschlossenen Meisterprüfung. Wer jedoch zum Beispiel ein Sicherheitsunternehmen gründen will, benötigt man keine Meisterprüfung, sondern eine Unternehmerprüfung.
Eine Gewerbeberechtigung kann aus unterschiedlichen Bestandteilen bestehen. In jedem Fall ist es wichtig, sich vor der Gründung beraten zu lassen, damit man sich auch wirklich sicher ist, welche Voraussetzungen es benötigt. Angebote für entsprechende Beratungen findet man beispielsweise auf der Wirtschaftskammer Österreich. Es gibt auch viele freie Gewerbetätigkeiten, die keine Berechtigung benötigen. Eine Gewerbeanmeldung reicht bei der Gründung in solchen Fällen vollkommen aus.
Die Voraussetzungen für eine Gewerbeanmeldung
Es gibt jedoch auch grundsätzliche Voraussetzungen, die jeder zukünftiger Unternehmer mitbringen muss. So muss er beispielsweise das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben. Außerdem darf ein Unternehmer keinerlei Vorstrafen haben, denn dies ist ein sogenannter “Ausschlussgrund”. In solch einem Fall kann die Behörde eine bestimmte Untersagung aussprechen. Dabei kommt es auf die Vorstrafe an, denn nur wer einmal einen Fehler gemacht hat, hat dennoch eine Chance ein Unternehmen zu eröffnen. Hat man also eine Vorstrafe, muss man üblicherweise mit der Gewerbeanmeldung zusammen einen gesonderten Antrag stellen. Dieser Antrag nennt sich “Antrag auf Nachsicht”. Die zuständige Behörde wird im nächsten Schritt dann aufgrund der Schwere des Vergehens entscheiden.
Wo muss man die Gewerbeanmeldung vornehmen?
Wer eine Gewerbeanmeldung vornehmen will, hat hierfür auf der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder auch bei den Statutarstädten des Magistrats die Möglichkeit. Je nach Behörde und Zuständigkeit muss nicht automatisch die Anmeldung direkt vor Ort erfolgen, sondern kann in vielen Fällen mittlerweile sogar online beantragt werden.
Sogar per Fax oder Post kann die Anmeldung heute meist erfolgen.
Doch welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung eigentlich?
Neben dem Antrag selbst, braucht man unter Umständen auch bestimmte Nachweise, die beigefügt werden müssen.
- So wird üblicherweise auch eine Kopie des Reisepasses
- der Geburtsurkunde
- ein Staatsbürgerschaftsnachweis
- eine Meldebestätigung
- und vielleicht sogar die Heiratsurkunde benötigt.
Vor allem, wenn der Familienname durch eine Heirat vom Geburtsnamen abweicht, wird die Heiratsurkunde meist benötigt.
Auch die Vorlage einer Strafregisterbescheinigung kann unter Umständen verlangt werden. Wer keinen festen Wohnsitz in Österreich hat oder weniger als 5 Jahre im Land wohnt, benötigt dies in der Regel übrigens nicht. In diesem Fall muss die Strafregisterbescheinigung im Heimatland ausgestellt worden sein.
Unterschiedliche Anforderungen je nach der Rechtsform
Neben den persönlichen Unterlagen, die unter Umständen verlangt werden, kann es auch noch weitere Anforderungen, je nach der gewählten Rechtsform geben. Handelt es sich bei dem Unternehmen zum Beispiel nicht um eine Einzelunternehmen, sondern um eine GesmBH, OG, AG oder einer KG, muss der Firmenbucheintrag vorgelegt werden.
Bei diesem Punkt muss man ganz besonders gut aufpassen, denn der Eintrag darf nicht älter als 6 Monate sein. Außerdem benötigt es entsprechende Erklärungen wie beispielsweise zum sogenannten “gewerberechtlichen Geschäftsführer”. Das ist also mit deutlich mehr Aufwand verbunden.
Die Erklärungen orientieren sich auf den Umfang der entsprechenden Rechte. Wenn der Geschäftsführer beispielsweise ein Angestellter ist, muss es auch einen Nachweis über die geplante Arbeitszeit pro Woche sowie eine Anmeldebestätigung der Krankenkasse geben. Wenn es sich um ein Gewerbe handelt, für welches man eine entsprechende Gewerbeberechtigung braucht, gibt es ebenfalls Nachweise, die notwendig sind und noch hinzukommen werden. Es ist daher ratsam sich vor der Gründung durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen und herauszufinden, was alles genau benötigt wird.
Die Kosten
Bei der Gewerbeanmeldung kommen natürlich eventuell auch einige Kosten dazu. Ob Kosten für die Anmeldung entstehen ist jedoch von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Handelt es sich beispielsweise um Jungunternehmer? In diesem Fall greift hier das spezielle “Neugründungsförderungsgesetz”, durch welches keine Kosten wie zum Beispiel Stempelgebühren entstehen. Auch wenn es sich um eine Betriebsnachfolge handelt, entstehen keine Kosten. Ansonsten muss man mit entsprechenden Gebühren bis zu 150 Euro rechnen.
Die Wirksamkeit der Anmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist rechtswirksam, sobald man sie an die zuständige Behörde absendet. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass alle Unterlagen beigefügt wurden und alle Anforderungen erfüllt werden. Sollte dem so sein, kann man mit dem Tag der Absendung das entsprechende Gewerbe auch bereits ausführen.
Worauf sollte man noch achten?
Natürlich ist es wundervoll ein eigenes Unternehmen zu besitzen oder selbstständig arbeiten zu können. Oftmals werden Unternehmen auch von Privatpersonen gegründet, die praktisch nur für sich arbeiten und nun ihr eigener Chef sind. Ein Unternehmen kann also auch aus 1 oder 2 Personen bestehen. Doch sollte man sich auch in diesem Fall die laufenden Kosten, die auf einem zukommen werden zuvor ausrechnen oder ausrechnen lassen.
Dabei muss gesagt werden, dass ein Unternehmen und die Selbstständigkeit nicht nur viel Arbeit bedeuten, sondern dass dies auch bedeutet, dass man “selbst” “ständig” tätig sein muss. Wer sich also nicht selbst motivieren kann, sollte die Hände von der Idee lieber lassen.
Darüber hinaus müssen natürlich auch Steuern bezahlt werden und die Buchhaltung geführt werden. Hier gibt es viele Fristen, die eingehalten werden müssen. Man sollte sich daher auch mit der Frage beschäftigen, ob ein Buchhalter nicht sinnvoll wäre bzw. sich an einen Steuerberater wenden. Auch hierbei werden Kosten immer wieder entstehen. All diese Dinge müssen also vor der Gründung sorgfältig bedacht werden, damit es am Ende nicht zu bösen Überraschungen kommt!
Fazit
Der Weg in die Selbstständigkeit ist nicht so schwer, wie viele Menschen vielleicht denken mögen. Doch wichtig ist, dass man sich vor der Gründung eines Unternehmens auch wirklich gut informiert und sich im Idealfall von einem Rechtsanwalt beraten lässt. Wer mit Herz und Seele bei der Sache ist wird sicher zum Erfolg gelangen, doch es gibt viele Dinge, die man zuvor bedenken sollte und sich auch gründlich durch den Kopf gehen lassen muss.
Man sollte sich also ein wenig Zeit nehmen und sich überlegen, ob man diesen Schritt auch tatsächlich wagen sollte und will. Wer möchte, benötigt in bestimmten Fällen auch dementsprechende Nachweise, die für die Gründung eines Unternehmens notwendig sind. Kann man diese Nachweise vorlegen gibt es nichts mehr, das einem aufhalten kann. In diesem Fall kann man den neuen Selbstständigen nur noch eines wünschen: Viel Erfolg!